Leistungen
Alle Kassen, ob gesetzlich oder privat, werden behandelt!
Kinder:
- Sprachliche Auffälligkeiten im Bereich
Grammatik, Wortschatz, Verzögerung im Spracherwerb
- Auffälligkeiten des Sprechens und des Redeflusses
Schwierigkeiten bei der Aussprache von bestimmten Lauten, Stottern, Poltern
- Auffälligkeiten im Bereich der auditiven Wahrnehmung und Diskriminierung
- Sprachliche Auffälligkeiten bei Schädigungen des Gehörs (Hörgeräteversorgung, CI,...)
- Sprachliche Auffälligkeiten bei infantiler Cerebralparese, Down-Syndrom, ...
- Sprachliche Auffälligkeiten bei Autismus
- Mutismus
Erwachsene:
- Aphasie
Zentrale Sprachstörung, die das Sprechen, Sprachverständnis, Grammatik, Lesen, Schreiben
und Wortfindungen beeinträchtigen kann. Die Aphasie wird durch einen Schlaganfall,
Schädel-Hirn-Trauma, Tumor etc. verursacht.
- Dysarthrie
Eine Dysarthrie führt zu einer undeutlichen, verwaschenen Aussprache und ist bedingt durch
eine gestörte Sprechmotorik. Ausgelöst wird diese unter Anderem durch neurologische
Erkrankungen, wie Morbus Parkinson, Multiple Sklerose aber auch nach einem Schlaganfall
oder einem Schädel-Hirn-Trauma.
- Sprechapraxie
Tritt häufig in Kombination mit der Aphasie auf und hat die gleichen Ursachen. Sie ist dafür
verantwortlich, dass Betroffene im Sprechrhythmus und der Sprechmelodie beeinträchtigt
sind. Zudem lassen sie oftmals Laute in Wörtern aus oder fügen welche hinzu, sodass sie für
Außenstehende nur schwer zu verstehen sind.
- Dysphonie (Stimmstörung)
Entzündungen, Lähmungen oder bösartige Tumore können zu einer
organischen Stimmstörung führen. Auch eine falsche Anwendung der Stimme kann
zu einer Stimmstörung führen. Diese kann durch zu viel Druck auf die Stimmbänder
Stimmlippenknötchen, Ödeme oder Ähnliches verursachen. Typische Symptome sind hierbei
Heiserkeit, Räusperzwang und ein Fremdkörpergefühl im Hals.
- Dysphagie (Schluckstörung)
Oftmals sind Schluckstörungen nach einem Schlaganfall zu beobachten. Auch im Verlauf
einer neurologischen Erkrankung können diese auftreten und zu einer Erschwerung der
Nahrungs-und Flüssigkeitsaufnahme führen.
Da die logopädische Behandlung ein Heilmittel ist und somit zu der medizinischen Grundversorgung zählt, werden die Behandlungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Für gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Eigenbeteiligung von 10% des Rezeptwertes, sowie eine Rezeptgebühr von 10 €.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Dazu können Sie sich von Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Arzt beraten lassen.
Privatpatienten können sich mit Ihrer Krankenkasse vorab in Verbindung setzen und besprechen, in welcher Höhe eine Kostenerstattung der logopädischen Behandlung stattfindet.
Gerne können Sie mich um einen unverbindlichen Kostenvoranschlag bitten, um diesen bei Ihrer Krankenkasse einreichen zu können.